Das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPS)

Der Umgang mit einer speziellen Gruppe von Suchtmitteln ist im sogenannten „Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz“ geregelt. Doch was genau bedeutet das eigentlich und ist es wirklich so „neu“ wie es klingt?! Wir gehen dem gemeinsam auf den Grund.

Neue Psychoaktive Substanzen – was zählt dazu?!

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Alle Substanzen (Pillen, Lösungen, Kräuter- und Räuchermischungen) die dazu fähig sind Halluzinationen, Denk-, Verhaltens- oder Wahrnehmungsstörungen hervorzurufen, werden als psychoaktiv bezeichnet. Als „Neu“ sind diese psychoaktiven Substanzen dann gekennzeichnet, wenn es sich um synthetisch hergestellte Substanzen handelt, die nicht in der Natur vorkommen und bis jetzt noch nicht im Suchgiftübereinkommen enthalten sind!

Wie werden synthetische Drogen eingeteilt?

Grundsätzlich unterscheidet man drei Stoffgruppen:

  • Psychostimulanzien (z.B. Amphetamin, Methamphetamin) (wirken regend auf den Organismus)
  • Entaktogene (z.B. Ecstasy (MDMA), MDMA-Abkömmlinge) (eigene Emotionen werden intensiver wahrgenommen)
  • Halluzinogene (z.B. LSD, 2-CB) (bewirken Veränderungen in Denken und Wahrnehmen)
Warum war ein neues Gesetz sinnvoll?

Seit vielen Jahren ist in Europa ein Trend zu synthetischen psychoaktiven Produkten zu beobachten. Nicht nur im Internet sondern auch in bestimmten Geschäften oder auf der Straße wurden diese Substanzen als scheinbar „legale Alternativen“ zu international kontrollierten Suchtmittel angeboten. Einige dieser neuen Chemikalien wurden ursprünglich für die Arzneimittelherstellung entwickelt und sind daher auch unter dem Namen „Research Chemicals“ bekannt. Als Hinweis, dass diese Substanzen nicht unter das Drogengesetz fallen, kennzeichnete man sie als „Legal Highs“ oder auch „Designerdrogen“.

Wie konnte es sein, dass Drogen „legal“ verkauft wurden?

Es handelt sich bei neuen psychoaktiven Substanzen in Wirklichkeit um eine künstlich/chemisch erzeugte Variante einer illegalen Droge. Das damalige Suchtmittelübereinkommen listete Drogen jedoch nur in ihrer allgemein bekannten Ursprungsform auf. Daher konnten diese neuen experimentellen Zusammensetzungen leichtfertig als „legale Drogen“ verkauft werden. Meistens wurden sie unter den Decknamen „Kräutermischung zum Rauchen“, „Badezusatz“ oder „Schmuckreiniger“ an den Kunden vermarktet um nicht sofort auffällig zu werden. Auf diesem Weg war es DealerInnen möglich ihr Geld zu verdienen, ohne das ursprüngliche Drogengesetz mit den darin ausgewiesenen Substanzen zu brechen. Sobald eine neue psychoaktive Substanz jedoch identifiziert und als illegal eingestuft wurde, waren bereits weitere Abwandlungen davon auf dem Markt. Ein beinahe unaufhaltsamer Kreislauf war die Folge.
Die große Gefahr die von allen synthetischen Drogen ausgeht ist, dass durch die schnelle Weiterentwicklung KonsumentInnen kaum mehr eine Garantie dafür bekommen, welche Inhaltsstoffe sie wirklich konsumieren. Chemisch hergestellte Wirkstoffe können je nach Kombination viel stärkere Effekte erzielen als erwartet. Außerdem kommt es vor, dass diese Suchtmittel mit anderen Substanzen gestreckt und dadurch gefährlich verunreinigt werden. Somit riskieren KonsumentInnen nicht nur ihre Gesundheit sondern auch ihr Leben durch eine tödliche Überdosierung.

Worauf achtet das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz?

Seit 01.01.2012 gilt nun schon das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz und räumt mit der rechtlichen Problematik von „Legal Highs“ gründlich auf. Den GesetzgeberInnen liegt viel an der Gesundheit Jugendlicher und anderer KonsumentInnen und möchte diese vor ungeahnten Folgen schützen! Durch die Gesetzesänderung ist es grundsätzlich verboten, dass synthetische psychoaktive Substanzen in Österreich ein- und ausgeführt, hergestellt, anderen überlassen und verkauft werden. Personen die sich dieser Auflage widersetzen, werden umgehend zur Verantwortung gezogen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Das Gesetz soll also dazu beitragen, dass die Verfügbarkeit psychoaktiver Substanzen in Österreich so gering wie möglich ist und Anbieter davon abgehalten werden, neue riskante Substanzen auf den Markt zu bringen. Die Polizei darf außerdem jedes Produkt sofort beschlagnahmen, auch wenn keine Person für die Straftat in Frage kommt. Die einzige Ausnahme stellen Personen dar, die nachweisen können, dass sie die Substanz beispielsweise aus medizinischer Sicht rechtmäßig verwenden dürfen.

 

Quellen:
M. Matzka, F. Zeder, G. Rüdisser (2017). Suchtmittelgesetz. Kurzkommentar. Wien: Manz.
https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Drogen_Sucht/Drogen/Das_Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz_NPSG_und_die_Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung_NPSV_ (21.06.2018)