E-Shisha, E-Hookah, Skinny Shisha, Shisha-2-go…all das sind Bezeichnungen für elektrische, tragbare Waserpfeifenprodukte. Mit der klassischen Wasserpfeife hat das nur noch wenig gemein. Sie funktioniert ähnlich dem Prinzip der E-Zigarette, allerdings wird die elektronische Alternative nicht mehr zwingend in Gesellschaft geraucht. Sie hat somit ihren Charakter des „Zusammenkommens“ verloren. Vielmehr macht es keinen Unterschied mehr, ob die E-Shisha oder die E-Zigarette konsumiert wird:
- Durch Anziehen an der E-Shisha wird ein Heizmodul aktiviert, welches das Liquid verdampfen lässt (Liquid = eine Flüssigkeit, die zu 90% aus Propylenglykol besteht).
- Das Gerät wird über eine Batterie betrieben.
- Aerosol entsteht und wird inhaliert - diesen Dampf kennt man auch von "Nebeleffekten" in Discos oder bei Konzerten.
- Neben Einwegprodukten sind auch auffüllbare Kartuschen erhältlich.
Bisher gibt es keine Langzeitstudien zur Gesundheitsgefährdung durch elektronische Verdampfer. Fakt ist, dass die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie ebenfalls Propylenglykol einsetzt. Dort gilt es als ungefährlich – ob dies auch für das Erhitzen und anschließende Inhalieren gilt, ist ungewiss. Die Gefahr einer Atemwegsreizung besteht. Vor allem sollten Kinder (Asthmagefährdung) davor geschützt werden. Außerdem können im Aerosol krebserregende Partikel enthalten sein. Des Weiteren werden Aroma- und Zusatzstoffe hinzugefügt, die häufig nicht ausreichend deklariert sind. Sofern es sich um ein nikotinhältiges Produkt handelt, ist die Gefahr eines raschen (Wieder-)Einsteigens in den normalen Zigarettenkonsum möglich.
Die Menge der Ausströmungen eines e-Produkts sind im Vergleich zu einer angezündeten Zigarette geringer. Wird im Raum allerdings viel "gedampft", so erhöht sich das allgemeine Risiko auch hier entsprechend. Aufgrund der Entstehung von krebserregenden Partikeln in den Geräten und den möglichen Atemwegsreizungen kann man nicht von unschädlichem Konsum sprechen. Auch ist nicht ersichtlich, ob Nikotin enthalten ist oder nicht, was in der Gesellschaft zu Konflikten führen kann.
- Seit Mai 2016 sind alle verwandten Tabakerzeugnisse – darunter fallen auch die e-Shishas – der normalen Zigarette gleichgestellt. Das bedeutet, dass für e-Shishas dieselben Gesetze gelten, wie für Zigaretten.
- Überall dort, wo Zigarettenrauchen verboten ist, ist auch die e-Shisha verboten.
- Auch in den jeweiligen Jugendschutz-Gesetzen der Bundesländer sind die elektronische Produkte einheitlich reguliert. Seit 2019 ist das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt. Dies gilt neben Tabakwaren auch für elektronische und andere verwandte Erzeugnisse. Eine Übergangsfrist für jene Unter 18-Jährigen, die zuvor legal rauchen durften und nun nicht mehr dürfen, gibt es nicht. Bestenfalls nutzt man dieses gesetzliche Verbot gleich für einen Rauchstopp!
E-Produkte sind sehr attraktiv für Kinder und Jugendliche. Buntes Design, geschmackliche Aromen (Vanille, Kirsche, Kaugummi, etc.) und die Neuartigkeit des Produkts schaffen es sogar nichtrauchende Jugendliche auf den Geschmack der e-Produkte zu bringen! Dadurch nehmen insbesondere Jugendliche Rauchen als gesellschaftlich akzeptiert wahr. Die elektronischen Geräte ahmen Tabakprodukte nach und können einen Umstieg zu Zigaretten erleichtern.