Helfen statt Strafen – § 13 SMG

Frühintervention in der Schule

Seit 1997 verpflichtet das Suchtmittelgesetz mit § 13 alle Schulen, jungen Menschen die Drogen missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten. Das Ziel dabei ist, ohne zu strafen, einen Weg zurück in ein drogenfreies Leben zu finden. Dabei wird nicht unterschieden um welche Substanz es sich handelt. Der § 13 tritt dann in Kraft, wenn in der Schule der Verdacht aufkommt, dass eine SchülerIn Suchtmittel konsumiert. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob in der Schule oder anderswo konsumiert wurde.
Werden bei dir größere Mengen Suchtmittel als für den eigenen Konsum „üblich“ gefunden oder werden die Suchtmittel an andere SchülerInnen verkauft, so ist der §13 SMG hinfällig.

Was passiert, wenn du in der Schule mit Drogen erwischt wirst oder unter Verdacht gerätst, Substanzen zu missbrauchen?

Wenn bei dir Suchtmittel gefunden werden, während du dich am Schulgelände aufhältst oder du unter Verdacht stehst Drogen zu missbrauchen, werden die Maßnahmen laut §13 aktiv. Wenn SchülerInnen unter Verdacht geraten, dann meistens wenn ihre Leistung stark abfällt, sie häufig im Unterricht fehlen, ihr Verhalten oder die Persönlichkeit auffällig verändert sind und bei ihnen Gebrauchsgegenstände gefunden werden, die auf Suchtmittel hinweisen. Die Schulleitung bzw. der/die DirektorIn wird dich und falls du unter 18 Jahre alt bist, auch deine Eltern, zu einem Gespräch bitten um die Beobachtungen zu besprechen. Niemand möchte dich leichtfertig einem Verdacht aussetzen aber die Schule hat die Pflicht, einem Verdacht jedenfalls nachzugehen.

Wenn sich schließlich handfeste Tatsachen ergeben…

…dann muss die Schulleitung laut Suchtmittelgesetz eine schulärztliche und ggf auch eine schulpsychologische Untersuchung anordnen. LehrerInnen alleine können dich nicht zu einer solchen Begutachtung auffordern! Die Kosten für die Untersuchung übernimmt in jedem Fall die Schule. Es ist empfehlenswert dieser Anweisung durch die Direktion auch zu folgen, da die Schulleitung bei Verweigerung verpflichtet ist, die zuständige Gesundheitsbehörde, also einen Amtsarzt darüber in Kenntnis zu setzen.
Denk dran: Im Zentrum steht an erster Stelle die Prävention, Gesunderhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit durch entsprechende gesundheitsbezogene Maßnahmen und keine Strafverfolgung!

Positives Untersuchungsergebnis?!

Wenn nun der/die Schularzt/-ärztin durch ein Gespräch, einen Harntest oder in Rücksprache mit anderen Experten Drogenmissbrauch nachweisen kann, wird entschieden welche gesundheitsbezogenen Maßnahmen notwendig sind. Das Ergebnis der Untersuchung wird der Schulleitung mitgeteilt, persönliche Details und Informationen, die aus dem Gespräch hervorgegangen sind unterliegen jedoch der ärztlichen Schweigepflicht. Abschließend erhalten du und im Falle deiner Minderjährigkeit auch deine Eltern das Untersuchungsergebnis mit einer schriftliche Empfehlung und der Aufforderung zur Durchführung einer gesundheitsbezogenen Maßnahme. Es wird festgehalten wo und welche medizinische, therapeutische, psychologische oder psychosoziale Behandlung oder Betreuung erfolgen soll und in welchem Zeitrahmen diese Anforderungen von dir erfüllt werden müssen. Um dies zu kontrollieren, wird die Schulleitung von dir regelmäßig Behandlungsbestätigungen einfordern. Wenn du dich an alle vorgegebenen Vereinbarungen hältst, dann werden keine weiteren Maßnahmen getroffen und § 13 gilt als abgeschlossen.
Sollte das schulärztliche Untersuchungsergebnis negativ ausfallen (= kein Missbrauch von Suchtmitteln), so ist das Vorgehen nach § 13 ebenfalls beendet.

Wenn du dich nicht an die angeordneten Maßnahmen hältst…

…dann wird die Schulleitung den/die zuständige/n Amtsarzt/-ärztin verständigen. In diesem Fall tritt umgehend §12 in Kraft und es wird sich die Gesundheitsbehörde der Sache annehmen und darauf bestehen, dass du dich einer Untersuchung unterziehst. Wenn du dich weiterhin weigerst, erstattet die Gesundheitsbehörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei Gericht und es kommt folglich zu einem Strafverfahren. Dies ist einerseits mit hohen finanziellen Kosten verbunden und andererseits kann es zu Problemen bei der Berufswahl kommen.