Das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz möchte, wie der Name schon sagt, vor allem NichtraucherInnen vor den Einwirkungen des Tabakrauchs zu schützen. Der wirksamste Schutz ist immer noch das Rauchverbot. Aber RaucherInnen das Rauchen überall zu untersagen ist auch keine Lösung. Daher gibt es einige Regelungen an den Arbeitgeber.
Diverse Rauchverbote gelten grundsätzlich in Sanitätsräumen oder Räumlichkeiten mit einer Brand- oder Explosionsgefahr sowie aus hygienischen Gründen. In Arbeitsräumen (Büro) ist es nur dann möglich zu rauchen, wenn alle Personen in diesem Raum rauchen und kein Kunden-/Parteienverkehr besteht. Ab dem Zeitpunkt, wo eine Person in solch einem Team nicht raucht, gilt wiederum der NichtraucherInnenschutz und das Rauchen ist verboten. In Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen könnte man eine räumliche Trennung oder eine zeitlich begrenzte Nutzung von Rauchenden und Nichtrauchenden einführen.
Für werdende Mütter gilt allerdings immer ein spezieller Schutz vor Tabakrauch.
Quelle: Rechtsinformationssystem