Das aktuelle Tabakgesetz – Die aktuelle Richtlinie der EU
Mach‘ mal neu!
So kann man das österreichische Tabakgesetz kurzerhand beschreiben. So vieles in so kurzer Zeit hat sich selten noch geändert. Wir versuchen hier, dir einen Überblick über die derzeitige aktuelle Rechtslage bezüglich Tabak, Nikotin und verwandte (elektronische) Produkte zu geben.
Das sind die wichtigsten Punkte im Tabakgesetz:
- Die Gastronomie sollte bereits mit Mai 2018 absolut rauchfrei werden. Nun kam das Gesetz mit einer Verspätung und gilt seit 1. November 2019. In Restaurants und Lokalegibt es nun keine Möglichkeit mehr, zu rauchen. Ein Rauchverbot gilt auch an nicht ortsfesten Einrichtungen, also beispielsweise in einem Vereinszelt.
- Auch wurde das Rauchverbot auf Freiflächen von Schulen und Jugendeinrichtungen ausgeweitet. Das Verbot gilt auch für rauchende Erwachsene!
- In Autos darf nicht mehr geraucht werden, sobald Personen unter 18 Jahren mitfahren.
- E-Zigaretten und alle weiteren elektronischen Dampfprodukte werden dem Zigarettenrauchen gleichgestellt. Damit darf man bei einem Rauchverbot weder rauchen noch dampfen. Dies heißt auch, dass für e-Produkte aller Art dieselben Qualitäts-Kriterien zutreffen müssen wie bei Zigaretten. Beispielsweise ist das die korrekte Angabe von Inhaltsstoffen und Menge. Diese Regelung betrifft nikotinhaltige und nikotinfreie Dampfwaren. Außerdem wurde ein Verkaufsverbot dieser Produkte an unter 18-jährige Personen eingeführt.
- Kautabak ist bereits seit 2017 verboten. Snus ist eigentlich ein Lutschtabak, auch wenn man nicht klar sagen kann, was nun Kau- und was Lutschtabak ist. Lutschtabak ist in ganz Europa (außer Schweden) verboten. Was Snus genau ist, erfährst du hier.
- Abschreckende Bilder lösen die Botschaften auf Zigarettenpackungen ab. Möchte man aufhören, findet man direkt auf der Packung auch gleich die Nummer des Rauchfrei Telefons. Dieses Angebot findest du auch hier auf unserer Homepage! [Angebote der NÖGKK]
- Weiterhin verboten bleibt die Bewerbung von Tabakprodukten in Fernsehen und Radio. Dies gilt ab sofort auch für E-Zigaretten. Davon ausgeschlossen sind jedoch Werbestrategien, die nicht sofort als Zigarettenwerbung erkennbar sind. Das macht sich die Tabakindustrie gerne zunutze.
- Seit 2019 wurde die erlaubte Altersgrenze für Rauchende auf 18 Jahre angehoben. Das gilt für Zigaretten gleichermaßen wie für E-Produkte. Neben dem Rauchen haben sich auch Gesetze zu Alkoholtrinken und Ausgehen etwas verändert. Wie es derzeit in Niederösterreich aussieht, erfährst du im niederösterreichischen Jugendschutzgesetz.
Den derzeit aktuellen Gesetzestext findest du hier.
An welchen Standards orientiert sich das österreichische Tabakgesetz?
Der Entwurf zu einem neuen Tabakgesetz orientiert sich hier an der aktuellen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 (Richtlinie 2014/40/EU). Neben Werberegelungen und der Regelung von neuen (Tabak-)Erzeugnissen legt die Novelle ebenso einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren:
- EU-weites Kontrollsystem zur Überwachung und Verfolgung des illegalen Tabakhandels.
- Gesundheitsrelevante Warnhinweise in Form von Text und Bild sollen 65% der Fläche von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen abdecken (Vorder- sowie Rückseite). Diese Warnhinweise und Bilder sind vorgegeben.
- Spezifische Aromen in Tabakwaren sollen verboten werden, da diese nicht nur besonders attraktiv auf Jugendliche wirken, sondern auch das Raucherlebnis beeinflussen: einerseits durch die bessere Möglichkeit zur Inhalation und andererseits durch die Verdeckung des üblichen Tabakgeschmacks.
- Allgemein soll der Qualitätsstandard (Angabe von Inhaltsstoffen) für KonsumentInnen vor allem bei E-Zigaretten erhöht werden.
- Irreführende Werbung („light“, „blue“ etc.) auf Verpackungen werden verboten.
Die EU-Richtlinie 2003/33/EG regelt darüber hinaus auch noch oberflächliche Werbung und Sponsoring von Raucherzeugnissen, allerdings ist „below-the-line Marketing“ (also unterschwellige Werbung) in vielerlei Hinsicht weiterhin erlaubt.